Unser Leistungsangebot für Sie -
INKASSOCONTROL ®
Unser Know-How:
Möglichkeiten der Kostenreduzierung
Weniger als 3% Ihrer Kunden, die bereits in den
Schuldnerregistern der Gerichte verzeichnet sind, können nach
unseren Erfahrungen weder die bestehenden Forderung, noch die Kosten
des Inkasso zahlen. Gegen Personen mit solchen Negativmerkmalen sollte
somit kein Inkassoverfahren betrieben werden.
Aus diesem Grund wird Ihr Kunde vor jeder Bearbeitung
von uns daher überprüft, ob er in einem
Schuldnerregister verzeichnet ist. Hierbei bedienen wir uns modernster
Datenbanken namenhafter Anbieter.
Findet sich ein Eintrag im Schuldnerregister so wird
eine Empfehlung ausgesprochen, die Forderung nicht zu betreiben. Nach
unseren Erkenntnissen lassen sich bereits hier 30% der Kosten einsparen.
Ferner kommunizieren wir mit Ihnen auf Basis Ihrer
OP-Liste ausschließlich elektronisch. Wir sind deshalb in der
Lage, Ihnen besondere Konditionen hinsichtlich der
Rechtsanwaltsgebühren für die Fälle
einzuräumen, indenen die Forderungen von Ihren Kunden nicht
realisiert werden können. Hierdurch ist eine weitere,
erhebliche Kostenreduzierung möglich.
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